Allgemeine Geschäftsbedienungen

§1 Verschwiegenheit

Die von OLIVER MARTIN IMMOBILIEN MANAGEMENT erhaltenen Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weiterleitung an Dritte ist untersagt und nur nach schriftlicher Einwilligung von OLIVER MARTIN IMMOBILIEN MANAGEMENT erlaubt. Im Falle einer Zuwiderhandlung und das Zustandekommen eines Vertrages mit einem Dritten, haftet der Angebotsempfänger dafür und trägt die Kosten der Provision.

§2 Vorkenntnis

Hat der Angebotsempfänger bereits Kenntnis von dem angebotenen Verkaufs- oder Vermietungsobjekt, verpflichtet er sich dies OLIVER MARTIN IMMOBILIEN MANAGEMENT unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von sieben Werktagen mit Angabe der Informationsquelle, schriftlich mitzuteilen. Tut er das nicht und kommt es zu einem Vertragsabschluss über das im Angebot nachgewiesene Objekt, so ist er verpflichtet an OLIVER MARTIN IMMOBILIEN MANAGEMENT die vereinbarte Provision zu zahlen.

§3 Informationspflicht

Bei einem Vertragsabschluss hat OLIVER MARTIN IMMOBILIEN MANAGEMENT das Recht auf Anwesenheit. Somit verpflichtet sich der Auftraggeber Informationen bezüglich der Vertragsunterzeichnung sowie Nebenabreden und Termine rechtzeitig mitzuteilen. Des Weiteren hat OLIVER MARTIN IMMOBILIEN MANAGEMENT das Recht auf eine Kopie des Kauf- oder Mietvertrages.

§4 Maklerprovision

Kommt auf Grundlage einer Vermittlungstätigkeit seitens OLIVER MARTIN IMMOBILIEN MANAGEMENT ein notariell beurkundeter Kaufvertrag zum Abschluss, wird die vorher vereinbarte oder der marktübliche Satz an Provision in Höhe von 4,76 % vom Kaufpreis zzgl. einer Umsatzsteuer von 19 % berechnet. Bei vermittelten Vermietungsobjekten wird bei Unterzeichnung eines gültigen Mietvertrages eine Monatskaltmiete zzgl. einer Umsatzsteuer von 19 % fällig. Die eben genannten Provisionssätze gelten immer, es sei denn im Angebot ist ausdrücklich auf eine andere Höhe der Provision hingewiesen worden.

§5 Fälligkeit der Provision

Die vereinbarte Provision ist ohne Verzögerung zu zahlen und muss spätestens acht Tage nach Erhalt der Rechnung auf das angegebene Konto von OLIVER MARTIN IMMOBILIEN MANAGEMENT überwiesen worden sein. Bei nicht rechtzeitig erbrachten Zahlungen sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Den Nachweis über die Höhe des Schadens bleibt ihm vorbehalten.

§6 Verjährungsfrist und Anspruch

Die volle Höhe der Provision ist zu erbringen, wenn es zum Abschluss eines von OLIVER MARTIN IMMOBILIEN MANAGEMENT nachgewiesenen Verkaufs- und/oder Vermietungsobjekt innerhalb von sechs Monaten privat oder durch andere Makler kommt.

Der Anspruch der Provision seitens von OLIVER MARTIN IMMOBILIEN MANAGEMENT bleibt unberührt, wird ein anderes Geschäft als das beabsichtigte abgeschlossen. So wird bei einem Kauf, statt Miete oder umgekehrt, ebenfalls die Provision fällig.

§7 Doppeltätigkeit

OLIVER MARTIN IMMOBILIEN MANAGEMENT behält sich vor auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden und eine Provision dafür zu beziehen.

§8 Haftung und Anspruch auf Schadensersatz

Die von OLIVER MARTIN IMMOBILIEN MANAGEMENT ausgehändigten Angebote werden anhand der erteilten Auskünfte seitens des Interessenten und späteren Auftraggeber erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten haftet OLIVER MARTIN IMMOBILIEN MANAGEMENT aus diesem Grund nicht.  Vor Vertragsabschluss ist daher vom Käufer bzw. Mieter Sorge zu tragen, dass die Daten stimmen.

OLIVER MARTIN IMMOBILIEN MANAGEMENT trägt keine Gewähr, dass nicht anderweitig der Verkauf / die Vermietung des angebotenen Objektes erfolgt.

Schadenersatzansprüche ohne vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von OLIVER MARTIN IMMOBILIEN MANAGEMENT sind ausgeschlossen. Die Verjährung für die Geltendmachung beträgt drei Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs. Schadenersatzansprüche, die nicht spätestens drei Jahre nach Auftragsbeendigung gestellt wurden, verlieren ihre Gültigkeit.

§9 Widerrufsbelehrung

Innerhalb von 14 Tagen besteht die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen schriftlich den Vertrag zu widerrufen. Nach Erhalt dieser Belehrung beginnt die Frist, jedoch vor Vertragsabschluss oder Erfüllung der Informationspflicht gemäß BGB §1 Artikel 246 Absatz 1 und 2.

Es genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs zur Wahrung der Frist.

Ein Widerruf ist zu senden an:

OLIVER MARTIN IMMOBILIEN MANAGEMENT, Lange Str. 52, 38448 Wolfsburg

§10 Erfüllungsort Gerichtsstand

Bei Vertragsverhältnis zwischen Vollkaufleuten (Makler und Kunde) ist als Erfüllungsort für alle Ansprüche und Verpflichtungen als Gerichtsstand der Firmensitz von OLIVER MARTIN IMMOBILIEN MANAGEMENT vereinbart.

§11 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Vereinbarungen/Bestimmungen aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so verlieren die übrigen dadurch nicht ihre Wirkung. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften treten dann an Stelle dieser.